Wann und für wen kann BIKO-LAMB als ZQ DaZ gelten?
Lehramtsstudierende der Leibniz Universität Hannover mit Deutsch als Erst-, Zweit- oder Unterrichtsfach können nach ihrem Bachelorabschluss das Professionalisierungsprogramm BIKO-LAMB als Zusatzqualifikation für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung (ZQ-DaZ) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anerkennen lassen.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
- Ein grundlegender Hochschulabschluss (Bachelorabschluss)
- Die Immatrikulation in einem Lehramtsmaster an der Leibniz Universität Hannover mit Deutsch als Erst-, Zweit- oder Unterrichtsfach
- Der Nachweis über die Belegung des Wahlpflichtmoduls Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (S 5) im Rahmen des Studiums
- Dass das BIKO-LAMB-Programm vollständig außercurricular absolviert wurde
- Im Baustein D das DaZ/DaF-Praktikum in einer Einrichtung der Erwachsenenbildung durchgeführt worden ist
Sofern sämtliche oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anerkennung der Zusatzqualifikation beim BAMF beantragt werden. Dafür versenden Sie den Antrag auf Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen gem. § 15 IntV an das Bundesamt. Nach Beantragung erhalten Sie einen Bescheid des BAMF, aus dem hervorgeht, dass Sie zur Tätigkeit als Lehrkraft in Integrationskursen berechtigt sind.