Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine Berechtigung zum Unterrichten in BAMF-geförderten Integrationskursen durch das Professionalisierungsprogramm BIKO-LAMB nur für ausgewählte Studierende in Frage kommt. Näheres dazu können Sie unter Zulassungsvoraussetzungen und Anerkennungsmodalitäten nachlesen.


Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in Deutschland die zentrale Anlaufstelle für alles rund um Migration, Integration und gesellschaftliches Zusammenleben. In der Förderung und Koordiation von Integration stellt das BAMF die Stellenschrauben, um Zugewanderte in Deutschland handlungsfähig zu machen. In diesem Sinne unterstützt es durch Integrationskurse, welche aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs bestehen. Das Bundesamt legt ebenfalls fest, unter welchen Voraussetzungen Lehrkräfte in diesen Kursen eingesetzt werden können.


ZQ DaZ

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Berechtigung zum Unterrichten in Integrationskursen zu erlangen. Eine davon ist die Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Zweitsprache in der Erwachsenenbildung (ZQ DaZ). Diese dient als Nachweis der erforderlichen Qualifikation für das Unterrichten im allgemeinen Integrationskurs und in speziellen Kursarten wie Jugendintegrationskurs, Eltern- und Frauenintegrationskurs, Zweitschriftlernerkurs und Förderkurs sowie im Intensivkurs. 

Das Professionalisierungsprogramm BIKO-LAMB wird vom BAMF als Äquivalent zur ZQ DaZ anerkannt. Damit berechtigt der erfolgreiche Abschluss des Programms zur Unterrichtstätigkeit in BAMF-geförderten Integrationskursen.